AXIS-Charta
Determinismus, Rückverfolgbarkeit, modulare Trennung, wissenschaftliche Neutralität und Grenzen stiller Modelländerungen.
AXIS wird auf Grundlage eines vorgeschlagenen zweistufigen institutionellen Modells entwickelt, das kommerzielle Umsetzung von langfristiger wissenschaftlicher Verantwortung trennt.
Das vorgeschlagene Modell schützt die deterministische Architektur und bewahrt zugleich die Fähigkeit der operativen Gesellschaft, Produkte zu besitzen, zu lizenzieren, zu finanzieren und zu skalieren.
| Dimension | Operative Gesellschaft | Künftige Governance-Ebene |
|---|---|---|
| Kommerzielle Umsetzung | Entwickelt Produkte, Module, Piloten, Integrationen, Verträge und Erlöspfade. | Betreibt nicht die kommerzielle Pipeline. |
| Wissenschaftliche Integrität | Implementiert Produkte innerhalb deklarierter Modul- und Zweckbestimmungsgrenzen. | Kann die AXIS-Charta, deterministische Prinzipien und wissenschaftliche Standards schützen. |
| IP und Rechte | Behält oder erhält die kommerziellen und operativen Rechte, die für Aufbau, Lizenzierung und Skalierung von AXIS erforderlich sind. | Künftige Stewardship-Rechte werden so strukturiert, dass sie eine legitime kommerzielle Umsetzung nicht beeinträchtigen. |
| Aktueller Status | Die operative Gesellschaft soll zur investierbaren, vertraglichen und kommerziellen Einheit werden. | Eine separate Governance-Einheit bleibt ein langfristiger Vorschlag und ist heute rechtlich noch nicht gegründet. |
Der genaue rechtliche Mechanismus ist noch zu gestalten; sein vorgesehener Aufgabenbereich kann jedoch klar beschrieben werden.
Determinismus, Rückverfolgbarkeit, modulare Trennung, wissenschaftliche Neutralität und Grenzen stiller Modelländerungen.
Bedingungen, unter denen sich die wiederverwendbare Architektur unter Wahrung der Reproduzierbarkeit weiterentwickeln kann.
Lebenszykluszustände, Evidenzbewertung, Validierungserwartungen und Publikationstransparenz.
Versionsprinzipien, Interessenkonflikte, Terminologie und institutionelle Grenzen.
Unternehmerische Trennung allein genügt nicht. Claims, Nutzer, Evidenz, Freigabekontrollen und regulatorischer Status müssen ebenfalls modulspezifisch gouverniert werden.
| Pfad | Öffentliche Positionierung | Grenze |
|---|---|---|
| Wellness | Professionell beaufsichtigte Strukturierung und Kontextualisierung von Wellness-Informationen; nicht-diagnostisches Zustandsreporting. | Keine autonome Diagnose, Krankheitsvorhersage, Therapieauswahl oder Ersetzung professioneller Beurteilung. |
| Forschung | Explorative Kohortenmodellierung, Kandidatenbeziehungen und Hypothesengenerierung. | Keine automatische klinische Validität oder kommerzieller Claim; der Lebenszyklusstatus bleibt explizit. |
| Medizinisch | Nur Claims, die durch den relevanten Validierungs- und regulatorischen Pfad gestützt sind. | Es gelten getrennte Anforderungen an Qualität, Risiko, Kennzeichnung, Freigabe und Post-Market-Aktivitäten. |
Keine unabhängige Governance-Einheit oder Stiftung wird als bereits gegründet dargestellt. Bis zur Formalisierung bleiben tatsächlicher Eigentümer und Betreiber eindeutig benannt, und die vorgeschlagene langfristige Architektur wird klar von der aktuellen Rechtsstruktur getrennt.